Umschuldung
Inhaltsverzeichnis
Kurz erklärt
Bei einer Umschuldung löst eine neue Bank die Restschuld Ihrer Baufinanzierung bei der
alten Bank ab. Die Grundschuld wird dabei nicht gelöscht, sondern an die neue Bank
abgetreten. Das kostet 200 bis 500 Euro an Notarkosten und dauert vier bis sechs Wochen.
Ab etwa 0,2 Prozentpunkten Zinsunterschied trägt sich eine Umschuldung bereits.
Wie eine Umschuldung funktioniert
Am Ende der Zinsbindung schulden Sie Ihrer Bank noch eine Restschuld. Bei einer Umschuldung nehmen Sie für genau diesen Betrag ein neues Darlehen bei einer anderen Bank auf. Die neue Bank überweist das Geld direkt an die alte Bank, damit ist der alte Vertrag erledigt. Eine Umschuldung ist also kein Bruch, sondern ein Wechsel des Gläubigers.
Für Sie ändert sich am Objekt nichts. Sie bleiben Eigentümer, die Immobilie bleibt
belastet, nur der Gläubiger wechselt. Genau dieser Gläubigerwechsel ist der einzige
zusätzliche Aufwand gegenüber der Prolongation bei der alten
Bank.
Marktniveau, gegen das Sie Ihr Angebot rechnen sollten Stand August 2026
- 3,55 %5 Jahre Zinsbindung
- 3,70 %10 Jahre Zinsbindung
- 3,95 %15 Jahre Zinsbindung
- 4,15 %20 Jahre Zinsbindung
Effektive Bestkonditionen am Markt, gerundet. Ihr persönlicher Zinssatz hängt von Beleihungsauslauf, Bonität und Objekt ab.
Die Grundschuld wird abgetreten, nicht gelöscht
Im Grundbuch steht eine Grundschuld zugunsten Ihrer alten Bank. Diese Grundschuld ist die Sicherheit für das Darlehen und muss bei einer Umschuldung auf die neue Bank übergehen. Bei einer Umschuldung gibt es zwei Wege, sie auf die neue Bank zu
übertragen:
| Grundschuldabtretung | Löschung und Neueintragung | |
|---|---|---|
| Was passiert | die bestehende Grundschuld wechselt den Gläubiger | alte Grundschuld raus, neue rein |
| Notar nötig | ja, für die Beglaubigung | ja, zweimal |
| Grundbuchamt | Umschreibung | Löschung und Neueintragung |
| Kosten bei 200.000 Euro | rund 250 bis 400 Euro | rund 800 bis 1.000 Euro |
| Dauer | vier bis sechs Wochen | sechs bis zehn Wochen |
Die Grundschuldabtretung ist der Normalfall und der günstigere Weg. Die Kosten richten sich nach
dem Gerichts- und Notarkostengesetz und liegen bei etwa 0,1 bis 0,15 Prozent der
eingetragenen Grundschuld. Manche Banken übernehmen die Kosten der Grundschuldabtretung als Wechselanreiz. Fragen Sie die neue Bank danach, bevor Sie unterschreiben.
Ablauf einer Umschuldung
-
Restschuld feststellen, zwölf Monate vorher
Fordern Sie bei der alten Bank eine Restschuldbescheinigung zum Stichtag an.
Ohne diesen Betrag kann Ihnen keine neue Bank ein verbindliches Angebot machen. -
Angebote einholen, sechs Monate vorher
Mindestens drei Angebote, immer mit effektivem Jahreszins. Das Angebot Ihrer
alten Bank gehört als Vergleichswert dazu. -
Neuen Vertrag schließen, drei Monate vorher
Die neue Bank prüft Bonität und Objekt wie bei einer Erstfinanzierung. Rechnen
Sie mit zwei bis vier Wochen bis zur Zusage. -
Altes Darlehen kündigen
Kündigen Sie zum Ende der Zinsbindung nach § 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB mit einem
Monat Frist. Das Schreiben erstellt der
Musterbrief-Generator. -
Grundschuld abtreten lassen
Die Banken stimmen sich ab, die alte Bank stellt die Abtretungserklärung aus,
der Notar beglaubigt, das Grundbuchamt schreibt um. Das dauert insgesamt vier bis
sechs Wochen, deshalb der Puffer. -
Ablösung zum Stichtag
Die neue Bank überweist die Restschuld direkt an die alte Bank. Ab diesem Tag
zahlen Sie Ihre neue Rate.
Was eine Umschuldung kostet und bringt
Die Kosten einer Umschuldung sind überschaubar und fallen einmal an, der Zinsvorteil läuft über die gesamte neue Zinsbindung. Ein Beispiel mit 180.000 Euro Restschuld:
| Zinsunterschied | Ersparnis pro Monat | Vorteil über 10 Jahre | Lohnt sich? |
|---|---|---|---|
| 0,1 %-Pkt. | 15 € | rund 1.450 € | ja, knapp |
| 0,3 %-Pkt. | 45 € | rund 5.050 € | deutlich |
| 0,5 %-Pkt. | 75 € | rund 8.650 € | eindeutig |
Ihre Umschuldung durchrechnen
Was das Angebot Ihrer Bank gegen eine Umschuldung kostet.
€
Jahre
%
%
%
€
–
Vorteil des günstigeren Wegs über die Zinsbindung
- Rate bei Ihrer Bank
- –
- Rate beim Fremdangebot
- –
- Zinskosten bei Ihrer Bank
- –
- Zinskosten beim Fremdangebot
- –
- Restschuld-Differenz am Ende
- –
Verglichen wird bei gleicher Rate und gleicher Laufzeit. Wechselkosten sind
im Vorteil bereits abgezogen.
Die neue Bank auswählen
Für die Umschuldung Ihrer Baufinanzierung kommen drei Arten von Anbietern infrage, und
sie unterscheiden sich deutlich darin, wie sie mit dem Fall umgehen.
- Direktbanken. Meist die günstigsten Zinsen, dafür wenig
Beratung. Wer eine unkomplizierte Restschuld, festes Einkommen und einen niedrigen
Beleihungsauslauf hat, fährt hier gut. - Regionalbanken, Sparkassen und Volksbanken. Zinslich selten
Spitze, aber vertraut mit der Immobilie vor Ort. Bei ungewöhnlichen Objekten kann eine
solche Bank die einzige sein, die überhaupt finanziert. - Vermittler. Sie fragen mehrere hundert Banken gleichzeitig an und
kennen die Häuser, die auch Sonderfälle machen. Die Vergütung zahlt die neue Bank,
nicht Sie. Lassen Sie sich die Höhe trotzdem offenlegen.
Egal, welche Bank Sie ansprechen: Verlangen Sie das Angebot immer schriftlich und immer
mit effektivem Jahreszins. Erst dann sind zwei Angebote vergleichbar. Ein telefonisch
genannter Zinssatz ist keine Zusage.
Was die neue Bank von Ihnen braucht
Die Prüfung läuft wie bei der Erstfinanzierung, weil die neue Bank Sie nicht kennt.
Diese Unterlagen sollten Sie beisammen haben, bevor Sie den Antrag stellen:
| Zur Person | Zum bestehenden Darlehen | Zur Immobilie |
|---|---|---|
| Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate | bestehender Kreditvertrag | Grundbuchauszug, nicht älter als drei Monate |
| Bei Selbstständigen: zwei Steuerbescheide und aktuelle BWA | Restschuldbescheinigung zum Stichtag | Lageplan und Wohnflächenberechnung |
| Personalausweis | aktueller Tilgungsplan | Nachweis der Gebäudeversicherung |
Der Grundbuchauszug ist der Punkt, an dem es oft hakt. Sie bekommen ihn beim
Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts, meist gegen eine kleine Gebühr. Aus ihm liest
die neue Bank ab, wie hoch die eingetragene Grundschuld ist und ob weitere Lasten auf der
Immobilie liegen.
Die eingetragene Grundschuld ist oft höher als Ihre Restschuld
Ein Punkt, der viele überrascht: Im Grundbuch steht meist noch die ursprüngliche
Grundschuld aus der Erstfinanzierung, also zum Beispiel 250.000 Euro, obwohl Ihre
Restschuld nur noch 180.000 Euro beträgt. Die Grundschuld wird nicht automatisch
mitgetilgt.
Für die Umschuldung ist das gut. Die neue Bank übernimmt die bestehende Grundschuld in
voller Höhe und hat damit mehr Sicherheit, als sie für das kleinere Darlehen bräuchte.
Eine Anpassung nach unten wäre nur zusätzlicher Aufwand und würde nichts sparen. Für die
Kosten der Abtretung zählt allerdings die eingetragene Höhe, nicht Ihre Restschuld.
Umschuldung während der Zinsbindung
Solange die Zinsbindung läuft, können Sie nicht einfach wechseln. Das Darlehen ist
beidseitig bindend. Es gibt drei Ausnahmen:
- Zehn Jahre nach Vollauszahlung. Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB dürfen
Sie mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne
Vorfälligkeitsentschädigung. Das ist der
häufigste Fall einer Umschuldung mitten in der Zinsbindung. - Verkauf der Immobilie. Nach § 490 Abs. 2 BGB können Sie kündigen,
die Bank verlangt dann aber eine Vorfälligkeitsentschädigung. - Fehlerhafte Widerrufsbelehrung. In seltenen Fällen ist der Widerruf
noch Jahre später möglich. Das sollte ein Fachanwalt prüfen.
Läuft Ihre Zinsbindung dagegen erst in ein bis fünf Jahren aus, ist eine Umschuldung
noch nicht möglich. Dann kommt ein Forward-Darlehen infrage, mit dem Sie
die heutigen Konditionen schon jetzt festschreiben.
Wann sich eine Umschuldung nicht lohnt
Es gibt Fälle, in denen Sie besser bei der alten Bank bleiben:
- Restschuld unter 50.000 Euro. Viele Banken vergeben so kleine Darlehen nicht mehr, und die Kosten der Grundschuldabtretung wiegen relativ schwerer.
- Verschlechterte Bonität. Bei einer Umschuldung prüft die neue Bank vollständig neu. Nach
Einkommensverlust, in Elternzeit oder kurz vor der Rente kann die Prüfung
scheitern. - Selbstständigkeit. Neue Banken verlangen meist zwei bis drei
Jahresabschlüsse, die alte Bank kennt Sie bereits. - Zinsunterschied unter 0,15 Prozentpunkten. Dann fressen die
Wechselkosten den Vorteil weitgehend auf.
Worauf Sie beim neuen Darlehen achten sollten
Der Zinssatz ist nicht alles. Diese Punkte gehören in jedes Angebot, das Ihnen eine neue Bank für die Umschuldung macht:
- Effektiver Jahreszins, nicht nur der Sollzins
- Jährliche Sondertilgung von mindestens fünf Prozent,
kostenlos - Zwei bis drei kostenlose Tilgungssatzwechsel während der Laufzeit
- Übernahme oder Beteiligung an den Kosten der Grundschuldabtretung
- Keine Bereitstellungszinsen für den Zeitraum bis zur Ablösung
Häufige Fragen zur Umschuldung
Was kostet eine Umschuldung?
Im Normalfall nur die Grundschuldabtretung, also etwa 0,1 bis 0,15 Prozent der
eingetragenen Grundschuld. Bei 200.000 Euro sind das rund 250 bis 400 Euro für Notar und
Grundbuchamt. Bearbeitungsgebühren dürfen Banken nicht erheben.
Wie lange dauert eine Umschuldung?
Von der Zusage der neuen Bank bis zur Umschreibung im Grundbuch vergehen vier bis sechs
Wochen. Rechnen Sie die Bearbeitungszeit für den Antrag dazu, kommen Sie auf insgesamt
zwei bis drei Monate. Beginnen Sie deshalb sechs Monate vor dem Stichtag.
Muss die Grundschuld gelöscht werden?
Nein, und das sollte sie auch nicht. Die Abtretung an die neue Bank ist deutlich
günstiger und schneller als Löschung und Neueintragung. Bestehen Sie darauf, falls Ihnen
jemand etwas anderes vorschlägt.
Kann die neue Bank die Umschuldung ablehnen?
Ja. Sie prüft Einkommen, Beschäftigung, Schufa und den Wert der Immobilie wie bei einer
Erstfinanzierung. Sprechen Sie deshalb zuerst mit der alten Bank, wenn Sie Zweifel an
Ihrer aktuellen Bonität haben.
Wird bei einer Umschuldung die Immobilie neu bewertet?
In der Regel ja, meist über eine vereinfachte Bewertung anhand von Lage, Baujahr und
Wohnfläche. Für Sie ist das oft ein Vorteil: Die Immobilienwerte sind seit dem Kauf meist
gestiegen, dadurch sinkt Ihr
Beleihungsauslauf und der Zinssatz wird besser.
Rechtliche Grundlagen
- § 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB: Kündigung zum Ende der Sollzinsbindung
- § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB: Kündigung zehn Jahre nach Vollauszahlung
- § 490 Abs. 2 BGB: außerordentliche Kündigung und Vorfälligkeitsentschädigung
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) für die Kosten der Grundschuldabtretung
Zinsangaben sind Beispielwerte, Stand August 2026.