Nichtabnahmeentschädigung
Inhaltsverzeichnis
Kurz erklärt
Die Nichtabnahmeentschädigung ist der Betrag, den die Bank verlangt, wenn Sie ein
zugesagtes Darlehen nicht abrufen. Sie ersetzt ihr den entgangenen Zinsgewinn und liegt
in der Praxis meist zwischen einem und fünf Prozent der Darlehenssumme. Beim
Forward-Darlehen ist die Nichtabnahmeentschädigung das zentrale Risiko, weil zwischen
Unterschrift und Auszahlung Jahre liegen können.
Wann eine Nichtabnahmeentschädigung anfällt
Mit der Unterschrift unter den Darlehensvertrag verpflichten sich beide Seiten: Die
Bank stellt das Geld bereit, Sie nehmen es ab. Rufen Sie das Darlehen nicht ab, hat die
Bank sich das Geld am Kapitalmarkt umsonst beschafft. Für diesen Schaden darf sie eine
Nichtabnahmeentschädigung verlangen.
Typische Fälle, in denen Kreditnehmer in diese Lage geraten:
- Der Immobilienkauf platzt nach der Kreditzusage
- Ein Forward-Darlehen wurde abgeschlossen, die Immobilie aber vorher verkauft
- Die Restschuld fällt am Stichtag kleiner aus als vereinbart, etwa nach einer Erbschaft
- Ein günstigeres Angebot taucht auf, und der Kreditnehmer möchte wechseln
Der letzte Fall ist der ärgerlichste. Fallen die Zinsen nach Abschluss eines
Forward-Darlehens deutlich, wäre ein anderes Darlehen günstiger. Der Wechsel scheitert
aber daran, dass die Nichtabnahmeentschädigung den Vorteil auffrisst.
Der Unterschied zur Vorfälligkeitsentschädigung
| Nichtabnahmeentschädigung | Vorfälligkeitsentschädigung | |
|---|---|---|
| Auslöser | Darlehen wird gar nicht abgerufen | ausgezahltes Darlehen wird vorzeitig zurückgezahlt |
| Zeitpunkt | vor der Auszahlung | während der Laufzeit |
| Typische Höhe | 1 bis 5 Prozent der Darlehenssumme | 5 bis 10 Prozent der Restschuld |
| Beim Forward-Darlehen | das zentrale Risiko | erst nach der Auszahlung relevant |
Mehr zum zweiten Fall steht unter
Vorfälligkeitsentschädigung.
Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung
Die Bank rechnet nach denselben zwei Methoden wie bei der
Vorfälligkeitsentschädigung. Bei der Aktiv-Passiv-Methode vergleicht sie den vereinbarten
Zinssatz mit der Rendite, die sie mit dem Geld über Pfandbriefe gleicher Laufzeit erzielen
könnte. Bei der Aktiv-Aktiv-Methode prüft sie, was sie verdienen würde, wenn sie die
Summe an einen anderen Kunden vergibt.
Von der Differenz muss die Bank abziehen, was sie durch die Nichtabnahme spart:
Verwaltungskosten und Risikokosten. Die Berechnung muss sie Ihnen nachvollziehbar
darlegen.
| Faktor | Wirkung auf die Entschädigung |
|---|---|
| Höhe der Darlehenssumme | je größer, desto höher |
| Vereinbarte Zinsbindung | je länger, desto höher |
| Vereinbarter Zinssatz gegen Marktzins | liegt der Marktzins darunter, wird es teuer |
| Marktzins über dem Vertragszins | Entschädigung sinkt oder entfällt |
Auch hier gilt der Zusammenhang, der viele überrascht: Sind die Zinsen seit Abschluss
gestiegen, entsteht der Bank kein Schaden. Sie kann das Geld besser anlegen als
vereinbart. Die Nichtabnahmeentschädigung fällt dann gering aus oder ganz weg.
Nichtabnahmeentschädigung vermeiden
-
Widerrufsfrist nutzen
Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss können Sie nach § 355 BGB
widerrufen, ohne dass eine Entschädigung anfällt. War die Widerrufsbelehrung
fehlerhaft, verlängert sich diese Widerrufsfrist unter Umständen erheblich. -
Darlehenssumme nicht zu hoch ansetzen
Vereinbaren Sie beim Forward-Darlehen lieber etwas weniger als die erwartete
Restschuld. Den Rest können Sie mit Eigenmitteln oder einem kleinen Zusatzdarlehen
decken. Zu viel abgeschlossen bedeutet Nichtabnahmeentschädigung auf den
Differenzbetrag. -
Abtretungsklausel vereinbaren
Manche Banken erlauben, das Darlehen auf ein anderes Objekt zu übertragen.
Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben. Nachträglich lässt sich das nicht
mehr regeln. -
Vorlaufzeit kurz halten
Je näher der Auszahlungstermin, desto sicherer sind Ihre Zahlen. Unter zwölf
Monaten Vorlauf ist zudem der Zinsaufschlag meist null.
Wenn die Forderung bereits im Raum steht
Verlangt die Bank eine Nichtabnahmeentschädigung, prüfen Sie drei Punkte. Erstens: Ist
die Berechnung nachvollziehbar aufgeschlüsselt? Zweitens: Wurden ersparte Verwaltungs- und
Risikokosten abgezogen? Drittens: Wurden vereinbarte Sondertilgungsrechte
berücksichtigt?
Fehlerhafte Berechnungen kommen häufig vor, meist zulasten des Kreditnehmers.
Verbraucherzentralen und Fachanwälte für Bankrecht prüfen die Forderung gegen eine
überschaubare Gebühr. Bei vierstelligen Beträgen lohnt sich das in der Regel.
Häufige Fragen zur Nichtabnahmeentschädigung
Wie hoch ist die Nichtabnahmeentschädigung?
In der Praxis liegt sie meist zwischen einem und fünf Prozent der nicht abgerufenen
Darlehenssumme. Bei 200.000 Euro sind das 2.000 bis 10.000 Euro. Liegt der Marktzins über
Ihrem vereinbarten Zinssatz, kann sie deutlich geringer ausfallen oder ganz entfallen.
Kann ich einen Darlehensvertrag ohne Kosten stornieren?
Innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen ja. Danach nur, wenn die Bank zustimmt oder der
Vertrag eine entsprechende Klausel enthält. Sonst wird eine Nichtabnahmeentschädigung
fällig.
Was passiert, wenn ich weniger abrufe als vereinbart?
Dann berechnet die Bank die Nichtabnahmeentschädigung auf den nicht abgerufenen Teil.
Deshalb sollten Sie die Darlehenssumme bei einem Forward-Darlehen eher knapp ansetzen.
Gilt das auch beim Forward-Darlehen?
Ja, und dort besonders. Zwischen Unterschrift und Auszahlung können bis zu 66 Monate
liegen. In dieser Zeit kann viel passieren, und die Abnahmepflicht besteht die ganze Zeit.
Alles dazu unter Forward-Darlehen.
Rechtliche Grundlagen
- § 355 BGB: Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
- § 488 BGB: vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag
- § 490 BGB: außerordentliches Kündigungsrecht
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einer konkreten Forderung wenden Sie sich
an die Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.