Bereitstellungszinsen

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Unfertiger Betonrohbau mit Gerüst
Inhaltsverzeichnis

Kurz erklärt

Bereitstellungszinsen zahlen Sie für den Teil Ihres Darlehens, den die Bank bereithält,
den Sie aber noch nicht abgerufen haben. Üblich sind 0,25 Prozent pro Monat, also rund 3
Prozent im Jahr. Vorher liegt die bereitstellungszinsfreie Zeit, in der nichts anfällt.
Sie beträgt je nach Bank drei bis zwölf Monate und lässt sich oft auf bis zu 24 Monate
verlängern.

Wann Bereitstellungszinsen anfallen

Bei einem Immobilienkauf wird das Darlehen meist auf einen Schlag abgerufen, da
entstehen keine Bereitstellungszinsen. Anders beim Neubau oder einer Sanierung: Dort zahlt
die Bank in Raten nach Baufortschritt aus. Der noch nicht abgerufene Teil liegt bereit, und
genau dafür verlangt die Bank nach Ablauf einer Frist Bereitstellungszinsen.

Der Grund ist betriebswirtschaftlich nachvollziehbar. Die Bank hat sich das Geld am
Kapitalmarkt beschafft und zahlt dafür selbst Zinsen, unabhängig davon, ob Sie es abrufen.
Bereitstellungszinsen gleichen diesen Aufwand aus.

Die bereitstellungszinsfreie Zeit

Ein Punkt vorweg, der beim Angebotsvergleich untergeht: Bereitstellungszinsen zählen
nicht zu den preisbestimmenden Kosten im Sinne der Preisangabenverordnung und stecken deshalb nicht im Effektivzins. Zwei Angebote mit identischem Effektivzins
können sich hier um mehrere tausend Euro unterscheiden.

Vor den Bereitstellungszinsen liegt ein Zeitraum, in dem die Bank auf sie verzichtet.
Diese bereitstellungszinsfreie Zeit ist der wichtigste Verhandlungspunkt beim Thema. Sie
beginnt mit der Auszahlungsbereitschaft des Darlehens, nicht mit dem Vertragsabschluss.

Übliche Spannen für die bereitstellungszinsfreie Zeit
Dauer Einordnung
3 Monate knapp, bei Neubau meist zu wenig
6 Monate Marktstandard bei vielen Banken
12 Monate gut, bei Neubau die sinnvolle Zielgröße
bis 24 Monate verhandelbar, meist gegen Zinsaufschlag

Manche Banken werben mit einem niedrigen Zinssatz und gewähren nur drei Monate
bereitstellungszinsfreie Zeit. Bei einem Neubau, der sich um ein halbes Jahr verzögert,
zahlen Sie diesen scheinbaren Vorteil mehrfach zurück.

So berechnen Sie Bereitstellungszinsen

Entscheidend ist, dass immer nur der offene Teil zählt. Rufen Sie zwischendurch eine
Rate ab, sinkt der Betrag, auf den Bereitstellungszinsen anfallen. Ein Beispiel über den
Verlauf eines verzögerten Neubaus:

Bereitstellungszinsen bei einem Darlehen über 300.000 Euro, 0,25 Prozent pro
Monat, sechs Monate bereitstellungszinsfreie Zeit. Beispielrechnung.
Monat Nicht abgerufen Bereitstellungszinsen
1 bis 6 unterschiedlich 0 €
7 180.000 € 450 €
8 150.000 € 375 €
9 120.000 € 300 €
10 60.000 € 150 €
Summe 1.275 €

1.275 Euro für vier Monate Verzögerung. Bei einem Bau, der sich um ein ganzes Jahr
zieht, kommen schnell mehrere tausend Euro zusammen. Das Geld ist vollständig verloren, es
tilgt nichts und senkt keine Restschuld.

Bereitstellungszinsen gegen Sollzins abwägen

Die Verlängerung der bereitstellungszinsfreien Zeit kostet bei vielen Banken einen
Zinsaufschlag. Ob sich das lohnt, lässt sich ausrechnen. Ein Beispiel über 300.000 Euro
Darlehen und zehn Jahre Zinsbindung:

Zinsaufschlag für längere bereitstellungszinsfreie Zeit gegen mögliche
Bereitstellungszinsen. Beispielrechnung.
Variante Kosten des Aufschlags über 10 Jahre Ersparte Bereitstellungszinsen
6 Monate frei, kein Aufschlag 0 € Referenz
12 Monate frei, +0,05 %-Pkt. rund 1.400 € bis zu 4.500 €
18 Monate frei, +0,10 %-Pkt. rund 2.800 € bis zu 9.000 €

Der Aufschlag läuft sicher über zehn Jahre, die Bereitstellungszinsen fallen nur an,
wenn sich der Bau tatsächlich verzögert. Die Rechnung hängt also an Ihrer Einschätzung des
Risikos. Bei einem Fertighaus mit festem Termin ist sechs Monate frei meist genug, bei
einem Architektenhaus mit vielen Gewerken sind zwölf Monate die vernünftige Untergrenze.

Und eine Erfahrung aus der Praxis: Bauvorhaben verzögern sich häufiger, als Bauherren
zu Beginn glauben. Wer zwischen zwei Varianten schwankt, fährt mit der längeren
bereitstellungszinsfreien Zeit meist besser.

Bereitstellungszinsen vermeiden

  1. Lange bereitstellungszinsfreie Zeit vereinbaren

    Der wirksamste Hebel. Verhandeln Sie bei einem Neubau mindestens zwölf Monate.
    Viele Banken gewähren die Verlängerung gegen einen Zinsaufschlag von 0,05 bis 0,1
    Prozentpunkten. Rechnen Sie beides gegeneinander: Der Aufschlag läuft über die
    gesamte Zinsbindung, die Bereitstellungszinsen fallen nur einmal an.

  2. Eigenkapital zuerst einsetzen

    Zahlen Sie die ersten Rechnungen aus eigenen Mitteln und rufen Sie das Darlehen
    später ab. So verschieben Sie den Beginn der Frist nach hinten.

  3. Auszahlung nach Baufortschritt planen

    Rufen Sie nur ab, was tatsächlich fällig ist. Jede zu früh abgerufene Rate kostet
    Sollzins, jede zu spät abgerufene kostet Bereitstellungszinsen. Die Kunst liegt
    dazwischen.

  4. Verzögerungen früh melden

    Zeichnet sich ab, dass der Bau länger dauert, sprechen Sie mit der Bank, bevor
    die Frist abläuft. Eine nachträgliche Verlängerung ist oft möglich, wird aber
    unwahrscheinlicher, je später Sie fragen.

Was für die Anschlussfinanzierung gilt

Bei einer Anschlussfinanzierung spielen
Bereitstellungszinsen fast nie eine Rolle, weil das Darlehen zu einem festen Termin in
einer Summe abgerufen wird. Achten Sie dennoch darauf, dass der vereinbarte Termin zum
Ende Ihrer alten Zinsbindung passt.

Beim Forward-Darlehen ist die Lage anders und für Sie günstig: In der
Forward-Periode zwischen Abschluss und Auszahlung fallen weder Zinsen noch
Bereitstellungszinsen an. Das ist ausdrücklich Teil des Produkts. Wenn ein Anbieter hier
Gebühren verlangt, ist das ein Warnsignal.

Häufige Fragen

Wie hoch sind Bereitstellungszinsen üblicherweise?

Der Marktstandard liegt bei 0,25 Prozent pro Monat, also etwa 3 Prozent im Jahr. Einzelne
Banken verlangen weniger, die Höhe ist teilweise Verhandlungssache. Fragen Sie danach,
bevor Sie unterschreiben.

Ab wann fallen sie an?

Nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit, gerechnet ab Auszahlungsbereitschaft des
Darlehens. Bei sechs Monaten bereitstellungszinsfreier Zeit zahlen Sie also ab dem
siebten Monat für den nicht abgerufenen Teil.

Kann ich die bereitstellungszinsfreie Zeit verlängern?

Häufig ja, meist gegen einen kleinen Zinsaufschlag und bis zu einer Obergrenze von etwa
24 Monaten. Vereinbaren Sie das möglichst beim Abschluss, nachträglich ist es schwieriger.

Sind Bereitstellungszinsen steuerlich absetzbar?

Bei einer vermieteten Immobilie zählen sie zu den Finanzierungskosten und sind als
Werbungskosten absetzbar. Bei selbstgenutztem Wohneigentum nicht. Klären Sie den Einzelfall
mit Ihrem Steuerberater.

Tobias Friedrich

Finanzexperte, seit 2021 in der Finanzbranche

Ich beschäftige mich seit 2021 beruflich mit Finanzierungen und werte für Forward-Darlehen.com laufend die Konditionen von Banken, Versicherern und Vermittlern aus. Alle Zinsangaben auf dieser Seite tragen Stand und Quelle. Wo ich rechne, lege ich die Formel offen.

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