Bereitstellungszinsen
Inhaltsverzeichnis
Kurz erklärt
Bereitstellungszinsen zahlen Sie für den Teil Ihres Darlehens, den die Bank bereithält,
den Sie aber noch nicht abgerufen haben. Üblich sind 0,25 Prozent pro Monat, also rund 3
Prozent im Jahr. Vorher liegt die bereitstellungszinsfreie Zeit, in der nichts anfällt.
Sie beträgt je nach Bank drei bis zwölf Monate und lässt sich oft auf bis zu 24 Monate
verlängern.
Wann Bereitstellungszinsen anfallen
Bei einem Immobilienkauf wird das Darlehen meist auf einen Schlag abgerufen, da
entstehen keine Bereitstellungszinsen. Anders beim Neubau oder einer Sanierung: Dort zahlt
die Bank in Raten nach Baufortschritt aus. Der noch nicht abgerufene Teil liegt bereit, und
genau dafür verlangt die Bank nach Ablauf einer Frist Bereitstellungszinsen.
Der Grund ist betriebswirtschaftlich nachvollziehbar. Die Bank hat sich das Geld am
Kapitalmarkt beschafft und zahlt dafür selbst Zinsen, unabhängig davon, ob Sie es abrufen.
Bereitstellungszinsen gleichen diesen Aufwand aus.
Die bereitstellungszinsfreie Zeit
Ein Punkt vorweg, der beim Angebotsvergleich untergeht: Bereitstellungszinsen zählen
nicht zu den preisbestimmenden Kosten im Sinne der Preisangabenverordnung und stecken deshalb nicht im Effektivzins. Zwei Angebote mit identischem Effektivzins
können sich hier um mehrere tausend Euro unterscheiden.
Vor den Bereitstellungszinsen liegt ein Zeitraum, in dem die Bank auf sie verzichtet.
Diese bereitstellungszinsfreie Zeit ist der wichtigste Verhandlungspunkt beim Thema. Sie
beginnt mit der Auszahlungsbereitschaft des Darlehens, nicht mit dem Vertragsabschluss.
| Dauer | Einordnung |
|---|---|
| 3 Monate | knapp, bei Neubau meist zu wenig |
| 6 Monate | Marktstandard bei vielen Banken |
| 12 Monate | gut, bei Neubau die sinnvolle Zielgröße |
| bis 24 Monate | verhandelbar, meist gegen Zinsaufschlag |
Manche Banken werben mit einem niedrigen Zinssatz und gewähren nur drei Monate
bereitstellungszinsfreie Zeit. Bei einem Neubau, der sich um ein halbes Jahr verzögert,
zahlen Sie diesen scheinbaren Vorteil mehrfach zurück.
So berechnen Sie Bereitstellungszinsen
Entscheidend ist, dass immer nur der offene Teil zählt. Rufen Sie zwischendurch eine
Rate ab, sinkt der Betrag, auf den Bereitstellungszinsen anfallen. Ein Beispiel über den
Verlauf eines verzögerten Neubaus:
| Monat | Nicht abgerufen | Bereitstellungszinsen |
|---|---|---|
| 1 bis 6 | unterschiedlich | 0 € |
| 7 | 180.000 € | 450 € |
| 8 | 150.000 € | 375 € |
| 9 | 120.000 € | 300 € |
| 10 | 60.000 € | 150 € |
| Summe | 1.275 € |
1.275 Euro für vier Monate Verzögerung. Bei einem Bau, der sich um ein ganzes Jahr
zieht, kommen schnell mehrere tausend Euro zusammen. Das Geld ist vollständig verloren, es
tilgt nichts und senkt keine Restschuld.
Bereitstellungszinsen gegen Sollzins abwägen
Die Verlängerung der bereitstellungszinsfreien Zeit kostet bei vielen Banken einen
Zinsaufschlag. Ob sich das lohnt, lässt sich ausrechnen. Ein Beispiel über 300.000 Euro
Darlehen und zehn Jahre Zinsbindung:
| Variante | Kosten des Aufschlags über 10 Jahre | Ersparte Bereitstellungszinsen |
|---|---|---|
| 6 Monate frei, kein Aufschlag | 0 € | Referenz |
| 12 Monate frei, +0,05 %-Pkt. | rund 1.400 € | bis zu 4.500 € |
| 18 Monate frei, +0,10 %-Pkt. | rund 2.800 € | bis zu 9.000 € |
Der Aufschlag läuft sicher über zehn Jahre, die Bereitstellungszinsen fallen nur an,
wenn sich der Bau tatsächlich verzögert. Die Rechnung hängt also an Ihrer Einschätzung des
Risikos. Bei einem Fertighaus mit festem Termin ist sechs Monate frei meist genug, bei
einem Architektenhaus mit vielen Gewerken sind zwölf Monate die vernünftige Untergrenze.
Und eine Erfahrung aus der Praxis: Bauvorhaben verzögern sich häufiger, als Bauherren
zu Beginn glauben. Wer zwischen zwei Varianten schwankt, fährt mit der längeren
bereitstellungszinsfreien Zeit meist besser.
Bereitstellungszinsen vermeiden
-
Lange bereitstellungszinsfreie Zeit vereinbaren
Der wirksamste Hebel. Verhandeln Sie bei einem Neubau mindestens zwölf Monate.
Viele Banken gewähren die Verlängerung gegen einen Zinsaufschlag von 0,05 bis 0,1
Prozentpunkten. Rechnen Sie beides gegeneinander: Der Aufschlag läuft über die
gesamte Zinsbindung, die Bereitstellungszinsen fallen nur einmal an. -
Eigenkapital zuerst einsetzen
Zahlen Sie die ersten Rechnungen aus eigenen Mitteln und rufen Sie das Darlehen
später ab. So verschieben Sie den Beginn der Frist nach hinten. -
Auszahlung nach Baufortschritt planen
Rufen Sie nur ab, was tatsächlich fällig ist. Jede zu früh abgerufene Rate kostet
Sollzins, jede zu spät abgerufene kostet Bereitstellungszinsen. Die Kunst liegt
dazwischen. -
Verzögerungen früh melden
Zeichnet sich ab, dass der Bau länger dauert, sprechen Sie mit der Bank, bevor
die Frist abläuft. Eine nachträgliche Verlängerung ist oft möglich, wird aber
unwahrscheinlicher, je später Sie fragen.
Was für die Anschlussfinanzierung gilt
Bei einer Anschlussfinanzierung spielen
Bereitstellungszinsen fast nie eine Rolle, weil das Darlehen zu einem festen Termin in
einer Summe abgerufen wird. Achten Sie dennoch darauf, dass der vereinbarte Termin zum
Ende Ihrer alten Zinsbindung passt.
Beim Forward-Darlehen ist die Lage anders und für Sie günstig: In der
Forward-Periode zwischen Abschluss und Auszahlung fallen weder Zinsen noch
Bereitstellungszinsen an. Das ist ausdrücklich Teil des Produkts. Wenn ein Anbieter hier
Gebühren verlangt, ist das ein Warnsignal.
Häufige Fragen
Wie hoch sind Bereitstellungszinsen üblicherweise?
Der Marktstandard liegt bei 0,25 Prozent pro Monat, also etwa 3 Prozent im Jahr. Einzelne
Banken verlangen weniger, die Höhe ist teilweise Verhandlungssache. Fragen Sie danach,
bevor Sie unterschreiben.
Ab wann fallen sie an?
Nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit, gerechnet ab Auszahlungsbereitschaft des
Darlehens. Bei sechs Monaten bereitstellungszinsfreier Zeit zahlen Sie also ab dem
siebten Monat für den nicht abgerufenen Teil.
Kann ich die bereitstellungszinsfreie Zeit verlängern?
Häufig ja, meist gegen einen kleinen Zinsaufschlag und bis zu einer Obergrenze von etwa
24 Monaten. Vereinbaren Sie das möglichst beim Abschluss, nachträglich ist es schwieriger.
Sind Bereitstellungszinsen steuerlich absetzbar?
Bei einer vermieteten Immobilie zählen sie zu den Finanzierungskosten und sind als
Werbungskosten absetzbar. Bei selbstgenutztem Wohneigentum nicht. Klären Sie den Einzelfall
mit Ihrem Steuerberater.